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berecht

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be-Recht ahd.-deu. Recht, Rechte beigeben

berechten[1] impetere aliquem jure, vor das recht, zur rechenschaft ziehen: berächten, judicio persequi. Maaler 58ᵇ; auch vermaint er (der herr von Berneck), und ob sein diener ain burger in der statt ersteche, so soll wir in (den diener) nit vachen noch berechten, sunder im (dem herrn) clagen. Chmels Maxim. s. 395 (a. 1501); so mögen sie von christenlicher oberkait berechtet oder gestraft werden. Reuchlin verst. 8ᵃ; er wirt berechtet, angeklagt. Münster615; soll er die parteien berechten. Frankf. ref. 1, 30, 3; mancher will viel berechten (vor gericht ausfechten?), so musz ers verrechten. Lehmann 649; ist gleich ein ding, als einer da will sein ein hüpscher feiner gesell und für alle andere berechten (? auftreten). Paracelsus 1, 262ᵇ.

  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 7 (1853), Bd. I (1854), Sp. 1492, Z. 35.