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Fall (Kasus)

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Fall2 fall, drückt Abhängigkeit des Satzteil aus, der von einem Wort regiert wird, oder bezeichnet verschiedene Wirkweisen von Umstandsworten.

Deutsch nutzt gemäß Sprachkunde (meist) vier wortgestaltende Fälle (durch Wortformen des Hauptwort mit Artikel markierter Fall) in der Art, wie sie erfragt werden können (wobei Sprache für gewöhnlich keinem starren Muster folge leistet, so sehr die Sprachwissenschaftler es durch das Aufstellen von zweiwertig sprachkundlichen Gesetzmäßigkeiten in den Sprachgebrauch einzubringen suchen:

  • 1. Fall, Wer/Was-Fall (Nominativ) „wer … ?“, „was … ?“
  • 2. Fall, Wesfall (Wessenfall, Genitiv) „wessen … ?“
  • 3. Fall, Wemfall (Dativ) „wem … ?“
  • 4. Fall, Wenfall (Akkusativ) „wen … ?“

Urindogermanisch kannte acht oder neun Fälle, wobei die zählweise je nach Urtext voneinander abweicht nd die weiteren Fälle sind:

  • Woherfall (Ablativ) „woher … ?“
  • Womitfall  (Instrumental, Instrumentalis) „womit … ?“
  • Zielfall (Nehmfall, Allativ, Direktiv) „wohin … ?“
  • Anredefall (Ruffall, Vokativ) Wer gemeint ist, angeredet wird, auf wenn sich eine Aussage bezieht.
  • Ortfall (Lokativ) „wo, woher … ?“