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Trugschluß

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Trug–Schluß nhdt.-dt. vgl. Fehlschluß

Trugschluß m.

  • Terminus der Logik ‘unrichtiger, von einer falschen Prämisse ausgehender Schluß’ (1743 bei Gottsched für frz. un grand sophisme),
  • allgemein ‘auf einem Denkfehler beruhende Schlußfolgerung, Irrtum’ (Ende 18. Jh.);
  • zuvor Betrugsschluß (1. Hälfte 17. Jh.).

    Anm. KF: im Grunde eine Art "Selbstbetrug, Selbsttäuschung" aufgrund eines Dasein, daß nur scheinbar ist und als so seiend für wahr genommen wurde; ein Trugschluß unterscheidet sich zu einem Fehlschluß darin, daß ein Trugschluß im Wesentlichen auf Grund falscher Wahrnehmung, Beobachtung oder Erkenntniß beruht, während ein Fehlschluß durch die angewendete Denkweise oder Logik bedingt verursacht wird;