Gebot
Erscheinungsbild
ge-Bot Vorlage:ahdt.-dt., n. ‘Befehl, Anordnung, Vorschrift’, ahd. gibot ‘Befehl, Erlaß’ (um 800), mhd. gebot ‘Auftrag, Ladung zum Erscheinen, Verbot, Herrschaft’, asächs. gibod, mnd. gebot, gebode, mnl. ghebot, nl. gebod, aengl. gebod, bod.
Gebot bezeichnet
- Gebot (Ethik), in der Ethik und Religionswissenschaft eine verbindliche Anweisung
- Gebot (Rechtswissenschaft), in der Rechtswissenschaft und Normentheorie ebenfalls eine verbindliche Anweisung, aber nur zu einem (aktiven) Tun (Gegensatz zum Verbot)
- bei einer Auktion das Nennen eines Preises, den ein Bieter zu zahlen bereit ist. Der Bieter macht ein Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist)
Siehe auch: