kassatorisch
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kassatorisch Vorlage:lat.-frz.-dt. aufhebend; vgl. kassieren, Kassation
- von lat. cassare
- kassatorische Klausel, einem Vertrage beigefügter Nebenvertrag, wonach, wem ein Teil den Vertrag nicht erfüllt, der andere an ihn nicht gebunden sein soll.
- kassatorisch nennt man eine Kassation, wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll.