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Testament

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Testament n. ‘letztwillige, schriftliche Verfügung, letzter Wille’ (15. Jh.),

  • im Zusammenhang mit der Einführung des römischen Rechts entlehnt aus gleichbed. lat. testāmentum,
    • einer Bildung zu lat. testārī (testātus sum) ‘bezeugen, bekunden, versichern, beweisen, seinen letzten Willen kundtun’,
      • dem lat. testis ‘Zeuge’ zugrunde liegt.
      • Griech. diathḗkē (διαθήκη) ‘Anordnung, letzter Wille, Vergleich, Vertrag’ steht in der Kirchensprache (Septuaginta) für das durch Gott geschlossene, dann (Neues Testament) das durch Christus erneuerte ‘Bündnis’, den Gnadenbund mit den Menschen, sowie für die Schriften desselben, in der Vulgata wiedergegeben mit kirchenlat. testāmentum.
        • Daraus entlehnt
          • mhd. testament ‘Vertrag, Bündnis, Vermächtnis’ sowie (aus kirchenlat. vetus, novum testāmentum)
          • spätmhd. alteʒ, niuweʒ testament für die in die Bibel aufgenommenen Teile der heiligen Schrift der Juden bzw. Christen.