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Nennfall

aus AufEinWort, der freien Forschung
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nenn-Fall 'Nennendung, Nenner'; Nominativ,

NENNFALL, m. nominativendung (vgl.  1DWb  nenner, nennendung) th. 3, 1276. Heilmann Thuc. s. 6 der vorrede.[1]

  1. ↑ „NENNFALL“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=N04233>, abgerufen am 18.01.2024.