Zum Inhalt springen

Obmann

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Dezember 2023 um 22:03 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Obmann m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner.“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Obmann m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner.