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Banner | Banner | n. ‘Fahne, Standarte’, mhd. baniere, banier ‘Feldzeichen, Fähnlein an Speer oder Lanze’ ist eine Entlehnung von afrz. baniere ‘Feldzeichen, Heerfahne’ (frz. bannière), die sich noch in mhd. Zeit unter Akzentverschiebung zu baner weiterentwickelt, aber auch in der Form banier, Panier (15. Jh.) bis heute erhalten bleibt.

Afrz. baniere wird als Ableitung von dem aus dem Germ. (s. Bann, banal) entlehnten afrz. ban ‘Aufruf, Aufgebot zum Kriegsdienst’ angesehen; es bezeichnet wohl zunächst den Ort (‘Gerichtsbezirk’), an dem das Banner als Rechtssymbol des Bannes aufgepflanzt wird, dann die Fahne selbst.

Nicht ganz abzuweisen ist aber auch die ältere Auffassung, nach der afrz. baniere als Entlehnung aus gleichbed. aprov. bandiera betrachtet wird (mit Aufgabe des inlautenden -d- bei Anlehnung an frz. ban); es würde sich dann unmittelbar an aprov. banda, frz. bande ‘Truppe unter gemeinsamer Fahne’ (s. Bande1) anschließen.