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Junker

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Junker | jung + Herr | m. ‘adliger Besitzer von Grund und Boden’. Mhd. junchērre, juncherre (aus mhd. junc hērre, herre, s. jung und Herr) ‘junger Herr, junger (noch nicht zum Ritter geschlagener) Adliger, Edelknabe’ wird durch Zusammenziehung der Betonung auf dem ersten Wortbildungsglied verkürzt zu Junker (ähnlich wie Jungfer) und in dieser Form seit dem 15. Jh. üblich.

Es bezeichnet zunächst (bis ins 18. Jh.) den ‘jungen adligen Sohn’ (im Unterschied zum Herrn), der häufig an Fürstenhöfen als ‘Page’ oder ‘Edelknabe’ dient (vgl. Fahnenjunker ‘Fähnrich, Offiziersanwärter’), aber auch den ‘adligen Gutsherrn’, unabhängig von seinem Alter.

Infolge anhaltender Gegensätze zunächst zwischen Adel und Bauernschaft, dann auch Bürgertum entwickelt Junker bereits im 17. Jh. einen abschätzigen Nebensinn, der sich während der politischen Kämpfe im 19. Jh. derartig verstärkt, daß Junker zur oft gebrauchten herabsetzenden Bezeichnung für den Angehörigen des (zumal ostelbischen) Landadels wird; doch im Selbstverständnis feudaler Kreise gilt Junker weiterhin für ‘Ritter, Adliger’.