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widmen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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widm + -en Vb. ‘als Zeichen der Verehrung, Freundschaft, Dankbarkeit übereignen, sich einer Sache, jmdm. verschreiben, sich intensiv mit etw. beschäftigen’, ahd. widamen ‘ausstatten’ (9. Jh.), mhd. widemen ‘stiften, zueignen, ausstatten, dotieren’, mnd. mnl. wēdemen ist als Faktitivum zu dem unter Wittum (s. d.) behandelten Substantiv (ahd. widamo) gebildet.

Wie dieses gehört auch das Verbum ursprünglich dem rechtssprachlichen Bereich an und bedeutet ‘die Frau bei der Hochzeit ausstatten’ (später auch zur Sicherstellung im Todesfalle des Mannes), seit dem 13. Jh. ‘die Kirche mit Vermögenswerten ausstatten’.

Durch syntaktische Umordnung (der Empfänger steht im Dativ, die übergebene Sache im Akkusativ) steht das Verb im Sinne von ‘übereignen’ (13. Jh., zuerst kirchenrechtlich, dann allgemein von Liegenschaften, finanziellen Zuwendungen), ‘stiften, gründen, einrichten’, von Personen ‘jmdn. einer Bestimmung (weihend) anheimgeben, zum Priesterstand bestimmen’ (16. Jh.).

Aus ‘jmdm. etw. weihend darbringen, zueignen’ entwickelt sich durch Verallgemeinerung der heutige Gebrauch (18. Jh.).