behaupt
Erscheinungsbild
be-Haupt mhdt.-dt. sich zum Haupt machen, als Haupt durchsetzen, erhalten, …, anerkannt werden …
behaupten Vb. ‘ohne Beweis mit Bestimmtheit für wahr erklären, seine Meinung ausdrücken’.
- Von mhd. houbet ‘Kopf, Haupt, Oberhaupt’ (s. Haupt) ist das Verb mhd. houbeten, houpten
- ‘als Haupt anerkennen’,
- reflexiv ‘sich als Haupt ansehen’ abgeleitet,
- zu dem spätmhd. behoubeten ‘festhalten, bekräftigen’ tritt,
- das in die Rechtssprache
- (eine Sache, einen Rechtshandel behaupten, eigentlich ‘sich als Haupt einer Sache erweisen’)
- aufgenommen wird.
- das in die Rechtssprache
- Anfang des 16. Jhs. auch in der Fachsprache des Militärs ‘mit Erfolg verteidigen’.
- Die heutige Bedeutung ‘erklären, seine Meinung ausdrücken’,
- die sich unmittelbar aus der Rechtssprache ableiten läßt
- und im 17. Jh. in Gebrauch kommt,
- wird vermittelt durch Wendungen wie seine Meinung, seine Aussage behaupten (‘verteidigen’).
- Ein vereinzelter Frühbeleg mhd. behoubeten ‘enthaupten’ (13. Jh.) bleibt ohne Nachfolge. ⇒ Behauptung.
Anm. KF: erhalten, bewahren; erfolgreich verteidigen; mit Bestimmtheit aussprechen, überzeugt sagen; (noch Unbewiesenes) als sicher ausgeben;