zwingen
zwing + -en | ‘gewaltsam zu etw. nötigen, zu etw. veranlassen, mit etw. fertig werden, etw. meistern’.
Das stark beugende Tw. ahd. thwingan (8. Jh.), twingan (9. Jh.) ‘zwingen, unterjochen, beherrschen, festbinden’, mhd. twingen, dwingen, auch quingen, (seit 14. Jh.) zwingen ‘(zusammen)drücken, pressen, (be)drängen, nötigen, einschließen, beherrschen, bändigen’,
zwing,zwinge,zwingend,zwingt,zwang,gezwungen
asächs. thwingan ‘zwingen, bedrängen’, mnd. dwingen, mnl. dwinghen, nl. dwingen,afries. thwinga, aschwed. (auch schwach) þvinga, schwed. tvinga (ger. *þwingan) und schwach flektierendes anord. (aus dem Mnd.?) þvinga ‘zwingen, quälen’
lassen sich lediglich mit awest. θwązǰaiti ‘gerät in Bedrängnis’ vergleichen.
uger. *þwinganą, verwandt mit *þwangiz “Zwinge”
Daraus ist ein Ansatz uig. *tu̯eng̑h- ‘bedrängen’ erschließbar. *twenk- “drücken”.
Ob (bei einer uig. Auslautvariante auf -k-) auch toch. AB twāṅk- ‘einzwängen’, lit. tveñkti (Wasser) ‘stauen’, reflexiv ‘sich versammeln’ und (unnasaliert) grie. sáttein ‘vollstopfen, festdrücken, bepacken, beladen, ausrüsten’ hier anzuschließen sind, ist zweifelhaft.
Als Grundbedeutung für das ger. Verb ist ‘einen Körper durch Gewaltanwendung zusammenpressen’ anzunehmen; übertragener Gebrauch im Sinne von ‘überwältigen, überwinden, meistern, bedrängen, einengen, rügen’ ist in ahd. Zeit bereits voll ausgeprägt.
tw-Anlaut (bei Notker einsetzend, vereinzelt schon im 9. Jh.) herrscht im Mhd. (bis etwa gegen Ende des 15. Jhs.),
zw-Anlaut setzt im 14. Jh. ein. Häufig sind Fügungen wie zu etw. gezwungen (‘genötigt, verpflichtet’) sein (15. Jh.), sich gezwungen (‘genötigt’) sehen (17. Jh.).