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āctio-n Vorlage:lat.-dt. f. Wrtdtng: Tun, Tuung, Tat, Tätigkeit; Machen, Machung
- entlehnt (16. Jh.) aus lat. āctio (Genitiv āctiōnis) ‘Bewegung, Handlung, Tätigkeit, Gerichtsverhandlung, Klage, klagbarer Anspruch’,
- zu lat. agere (āctum) ‘in Bewegung setzen, treiben, handeln, tätig sein, verfahren, verhandeln, vor Gericht betreiben, sein Recht geltend machen, klagen’ (s. agieren, Aktie, Reaktion);
- früher auch (dem Lat. folgend) ‘Klage, einklagbarer Anspruch’ (2. Hälfte 15. Jh. bis Ende 18. Jh.).