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Rechtszug

aus AufEinWort, der freien Forschung
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  • im heutigen Recht der Bundesrepublik Deutschland die Instanz (Recht)
  • seltener die Berufung (Recht)
  • im mittelalterlichen und zum Teil noch frühneuzeitlichen deutschen Recht das Vorbringen eines Rechtshandels aufgrund von Uneinigkeit unter den Gerichtsgenossen, den Parteien oder den Urteilern an ein anderes (gleichrangiges) Rechtsprechungskollegium oder an eine Obrigkeit; siehe Rechtszug (Rechtsgeschichte)