Zum Inhalt springen

Beifall

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. März 2024 um 17:26 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

bei-Fall Vorlage:dt. 'was bei, hinzu fällt'

  • Beifall m. ‘Händeklatschen, zustimmende Äußerungen des Publikums, Applaus, Zustimmung, Anerkennung’.
  • Im Anschluß an vorher bezeugtes mnd. bīval ‘Hilfe, Unterstützung, Anhang, Zustimmung’,
    • auch (in der Rechtssprache) ‘das Zufallende wie Nebeneinkünfte, Erbschaft aus der Seitenlienie’ (14. Jh.),
  • erscheint nhd. Beifall seit dem 15. Jh. ‘Übertritt zu einer Partei, politische Parteinahme’
    • (im Gegensatz zu Abfall ‘Loslösung, Treubruch’),
    • aber auch in der Bedeutung ‘Zustimmung’, die bis in die Gegenwart fortlebt.
    • Zur Etymologie s. fallen. Heute ungebräuchlich ist das Verb beifallen