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kassier

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kass-ier Vorlage:lat.-frengl.-dt.

kassieren1 Vb. ‘einen fälligen Betrag einziehen, Geld einnehmen’ (17. Jh.), f

  • ür älteres, heute seltener gebrauchtes einkassieren Vb. (16. Jh.),
    • nach ital.incassare, eigentlich ‘in eine Kiste packen’, s. Kasse.

kassieren2 Vb. ‘für nichtig, ungültig erklären, ein Gerichtsurteil aufheben’,

  • auch (seit dem 15. Jh., heute ungebräuchlich) ‘bedingungslos aus dem Staats-, Militärdienst entlassen’,
    • mhd. kas(s)ieren, (westmd.) casserin ‘vernichten, zunichte machen, aufheben’ (1. Hälfte 14. Jh.),
  • kanzleisprachliche Entlehnung von in der juristischen Terminologie fortlebendem
    • spätlat. cassāre ‘zunichte machen, für ungültig erklären’
      • (mlat. auch ‘absetzen, entlassen’),
    • gelegentlich wohl vermittelt durch ital. cassare, afrz. casser, quasser ‘aufheben, tilgen’ bzw. mfrz. casser‘entlassen’;
    • vgl. ferner mnl. cassēren, quassēren ‘für ungültig erklären, aufheben, entlassen’.
  • Neben spätlat. cassāre,
    • das zu lat. cassus ‘leer, nichtig, erfolglos’
      • (dieses vermutlich Part. Perf. von lat. carēre ‘leer, entblößt sein, nicht haben, entbehren’)
    • gebildet ist, steht lat. quassāre, dann auch cassāre ‘heftig schütteln, zerschlagen, zerbrechen’;
      • die Formen beider Verben vermischen sich im Mlat. und Roman.,
        • daher afrz. casser, quasser, frz. casser ‘zerbrechen, zerschlagen, schwächen’
        • und ‘zunichte machen, für ungültig erklären’.
  • – Kassation