a priori
Der Terminus a priori (mittellateinisch a ‚von … her‘ und prius ‚das vordere, frühere, erste [von zweien]‘) wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ verwendet (Bedingung und Bedingtes).[1] Der Ausdruck tritt von dort im 16. Jahrhundert als Syntagma in die deutsche Fachsprache ein.[2]
In der neueren Philosophie bezeichnet der Ausdruck eine erkenntnistheoretische Eigenschaft an Urteilen: Urteile a priori können ohne Basis der Erfahrung (Empirie) gefällt werden, sie sind Bedingungen der Erfahrung oder aus diesen abgeleitet. Im Gegensatz dazu stehen Urteile a posteriori. Im Allgemeinen gelten alle analytischen Urteile als a priori. Ihre urteilstheoretische Bedeutung haben die Begriffe a priori und a posteriori seit Mitte des 17. Jahrhunderts, spätestens aber seit Immanuel Kant.
Von der neueren Verwendung abgeleitet bezeichnet apriorisches Wissen ein Wissen, das von Erfahrung unabhängig ist (siehe Apriorismus). Im Unterschied dazu steht empirisches oder erfahrungsabhängiges Wissen, das insbesondere durch eigene sinnliche Wahrnehmung gewonnen wurde. Alltagssprachlich und in verschiedenen fachsprachlichen Zusammenhängen werden daher Sachverhalte, die bereits mit der Annahme bestimmter Bedingungen „von vornherein“ festliegen, als a priori bezeichnet.
Philosophiegeschichte
Antike und Mittelalter
Erstmals Erwähnung findet der Begriff im 14. Jahrhundert in den Schriften des Logikers Albert von Sachsen. Ein Argument a priori bedeutete hier „von den Ursachen zur Wirkung“ und ein Argument a posteriori „von den Wirkungen zu den Ursachen“. Ähnliche Definitionen wurden von vielen späteren Philosophen einschließlich Leibniz gegeben. Dieselbe Bedeutung existiert heute manchmal immer noch im nichtphilosophischen Kontext. Zu beachten ist, dass mittelalterliche Logiker das Wort causa („Ursache“) in einem syllogistischen Sinn verwendeten, der dem aitia des Aristoteles entspricht und nicht unbedingt a prius, also „früher, vorhergehend“ bedeutet. Dies zeigt sich in der Verwendung der Phrase demonstratio propter quid („Darlegung, warum etwas so ist“) äquivalent zu demonstratio a priori, ähnlich wie demonstratio quia („Darlegung, dass etwas so ist“) als Entsprechung für demonstratio a posteriori. Auf ähnliche Weise unterschied Aristoteles zwischen dem Wissen über die Begründung oder Erklärung einer Sache und dem Wissen über einen bloßen Fakt.[3]
Obwohl der Begriff erst im Mittelalter verwendet wird, sind Philosophen an a priori-Wissen, also an von Erfahrung unabhängigem Wissen, bereits seit den Anfängen der Philosophie interessiert. Wissen, das man nicht durch Sehen, Fühlen oder Hören erlangt, sondern durch reines Nachdenken erlernt, erforderte eine besondere Erklärung. Platon behauptete in seinem Menon und Phaidon, dass das Lernen geometrischer Wahrheiten nur eine Wiedererinnerung an Wissen aus einer früheren Existenz darstellt, als es noch möglich war, über ewige Ideen und Formen direkt nachzudenken. Augustinus von Hippo und seine mittelalterlichen Anhänger stimmten mit Platos Ansichten teilweise überein, erkannten jedoch die Details seiner Theorie nicht an und erklärten, dass die Ideen allein von Gott kämen, der den Menschen hin und wieder zur intellektuellen Erleuchtung verhalf.[3]