Haftung
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haft-ung ahd.-deu. f. ‘Verpflichtung, für etw. oder jmdn. einzustehen’
- (so seit dem 14. Jh., im älteren Nhd. auch ‘Gefangennahme’),
- ahd. haftunga ‘Gefangenschaft’ (um 900),
- mhd. haftunge ‘Gefangennahme, Haft, das Festhalten’,
- mnd. haftinge ‘Haft’.
Haftung steht für:
- die rechtliche Belangbarkeit, siehe Haftung (Recht)
- das flächige Anhaften im Gegensatz zum Ablösen, siehe Adhäsion
- das Haften im Gegensatz zum Gleiten, siehe Haftreibung