Zum Inhalt springen

Gesetz

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. November 2023 um 16:58 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<p>Gesetz | n.‘das Festgesetzte’.;  ‘Rechtsvorschrift, Richtschnur’.</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Das nur dem Dt. eigene Wort mhd. ''gesetze'', frühnhd. auch ''gesatz'' (15./16. Jh.) ist Verbalabstraktum zu mhd. ''setzen'' ‘bestimmen, festsetzen, einrichten’ (s. ''setzen'') oder Kollektivbildung zu dem unter ''Satz'' behandelten Hptw. und bedeutet eige…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gesetz | n.‘das Festgesetzte’.;  ‘Rechtsvorschrift, Richtschnur’.

Das nur dem Dt. eigene Wort mhd. gesetze, frühnhd. auch gesatz (15./16. Jh.) ist Verbalabstraktum zu mhd. setzen ‘bestimmen, festsetzen, einrichten’ (s. setzen) oder Kollektivbildung zu dem unter Satz behandelten Hptw. und bedeutet eigentlich ‘das Festgesetzte’.

Es verdrängt ahd. gisezzida (8. Jh.), mhd. gesetzede sowie die alte westgerm. Bezeichnung für ‘Gesetz, Recht’ (s. Ehe).

Vgl. ungeschriebenes Gesetz ‘durch Herkommen entstandene Regel, Gewohnheit’ (18. Jh.), nachgriech. ágraphos nómos (ἄγραφος νόμος) ‘nicht aufgeschriebenes, natürliches Gesetz’.