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Kanzler

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Kanzl- + -er eigtl. eigtl. Kanzeler ml. ‘Leiter einer Verwaltungsbehörde, Regierungschef’,

  • ahd. kanzillāri ‘Kanzlist, Schreiber, Notar’ (um 900),
  • mhd. kanzelære,
  • aus lat. cancellārius ‘Türvorsteher’, spätlat. ‘Vorsteher der Kanzlisten, Kanzleivorsteher’; im Mhd. speziell ‘Reichsbeamter, Beamter (des rīches kanzeler), der für die Ausfertigung von Staatsurkunden verantwortlich ist’, später ‘oberster Leiter einer staatlichen Verwaltung’, z. B. Vorsitzender des obersten Gerichtshofes (15. Jh.), preuß. Justizminister (18. Jh.), Regierungschef, vgl. Reichskanzler (17. Jh.), Bundeskanzler (19. Jh.).