Zum Inhalt springen

Nießnutz

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juli 2025 um 06:29 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Nieß-Nutz m. (19. Jh.). "Nießbrauch"; Nießbrauchsrecht, Fruchtgenussrecht; lat. ūsus frūctūs

"Nießnutz" ist eine veraltete oder regionale (österreichisch, schweizerisch) Bezeichnung für das Nießbrauchsrecht, auch bekannt als Fruchtgenussrecht (lat. ūsus frūctūs). Es bezeichnet das Recht, eine fremde Sache (z.B. eine Immobilie) zu nutzen und die daraus gezogenen Früchte zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.