Zum Inhalt springen

Antwort

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Dezember 2023 um 09:05 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<p style="text-align: justify;" >¦∑¦ Ant + Wort;</p><p style="text-align: justify;" >¦∅¦ "Gegenwort", Widerwort, Erwiderung, Entgegnung; etwas auf ein Wort, eine Frage, Aussage, einen Satz entgegnen;<br></p><p style="text-align: justify;" >¦⊕¦ ‘Erwiderung’ (auf eine Frage, auf das an jmdn. gerichtete Wort); Reaktion, Erwiederung auf ein Dasein oder einer Daseinsveränderung; durch Gelehrte im 15. Jahrundert eingebrachte Wortbedeutung um la…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

¦∑¦ Ant + Wort;

¦∅¦ "Gegenwort", Widerwort, Erwiderung, Entgegnung; etwas auf ein Wort, eine Frage, Aussage, einen Satz entgegnen;

¦⊕¦ ‘Erwiderung’ (auf eine Frage, auf das an jmdn. gerichtete Wort); Reaktion, Erwiederung auf ein Dasein oder einer Daseinsveränderung; durch Gelehrte im 15. Jahrundert eingebrachte Wortbedeutung um lat. lat. respondere, aus re "wider, entgegengen, zurück" und lat. spondere "zusichern, versprechen, verpflichten, verpfänden, Pfand geben" im Rechtswesen zu verwenden;

¦⊗¦ Ursprünglich ist Antwort ‘Gegenrede’.  Asächs. andwordi, mnd. antwōrde, antwōrt, mnl. antwo(o)rde, nl. antwoord, aengl. andwyrde, anord. andyrði (Plur.), got.andawaúrdi erweisen die heute nur noch im Dt. und Nl. lebendige Bildung als gemeingerm. Auch das zugehörige Verb hat sich endgültig nur auf dt. und nl. Sprachgebiet durchgesetzt;

¦↵¦ ugerm. *andawurdiją; ahd. antwurti (8. Jh.), mhd. antwürte, antwurt ist eine Sammelbezeichnung zu dem unter ↗Wort (s. d.) behandelten Substantiv mit dem Präfix ant- ‘(ent)gegen’ (s. ↗ent-);

engl. response, von afrz. respons or lat. responsum ‘etwas das für etwas als Entgegnung angeboten wird’, zu respondere; zu engl. respond "antworten", zu afrz. respondre "antworten" zu lat. respondere;

Antwort f. ‘Erwiderung’ (auf eine Frage, auf das an jmdn. gerichtete Wort), ahd. antwurti (8. Jh.), mhd. antwürte, antwurt ist eine Sammelbezeichnung zu dem unter ↗Wort (s. d.) behandelten Substantiv mit dem Präfix ant- ‘(ent)gegen’ (s. ↗ent-). Ursprünglich ist Antwort also ‘Gegenrede’. Von Haus aus ein Neutrum, folgt es schon in ahd. und mhd. Zeit teilweise der Deklination ähnlich gebildeter Feminina. In seiner Lautform lehnt es sich seit spätmhd. Zeit an Wort an. Asächs. andwordi, mnd. antwōrde, antwōrt, mnl. antwo(o)rde, nl. antwoord, aengl. andwyrde, anord. andyrði (Plur.), got. andawaúrdi erweisen die heute nur noch im Dt. und Nl. lebendige Bildung als gemeingerm. Auch das zugehörige Verb hat sich endgültig nur auf dt. und nl. Sprachgebiet durchgesetzt: antworten, ahd. antwurten (9. Jh.), mhd. antwürten, asächs.andwordian, mnd. antwōrden, mnl. antwo(o)rden, nl. antwoorden, aengl. andwyrdan, got. andwaúrdjan ‘widersprechen’. In den übrigen westgerm. und nordgerm. Sprachen haben konkurrierende Bildungen gesiegt, vor allem Zusammensetzungen mit den Verwandten von ↗schwören (s. d.), vgl. aengl. andswarian, engl. to answer ‘antworten’ bzw. aengl. andswaru, engl. answer ‘Antwort’, anord. svar (meist Plur.) ‘Antwort, Verteidigung’, svara ‘antworten, verteidigen’, schwed. dän. svar ‘Antwort’, schwed. svara, dän. svare ‘antworten’. Wie schwören stehen antworten undverantworten (s. unten) in unmittelbarer Beziehung zur Rechtssprache. Mhd. antwürten bedeutet speziell ‘sich, jmdn. vor Gericht gegen eine Klage verteidigen’. verantworten Vb. ‘die Folgen für etw. tragen, für etw. einstehen’, reflexiv ‘sich (als Angeklagter) rechtfertigen, sich gegen einen Vorwurf verteidigen’, mhd. verantwürten, verantwurten, verantworten ‘(be)antworten, (vor Gericht) rechtfertigen, verteidigen, vertreten’ (auch reflexiv); vergleich mnd. vorantwōrden, vorantwērden, mnl. verantwo(o)rden, nl. verantwoorden. Dazu Verantwortung f. ‘Verpflichtung, Bereitschaft, für seine Handlungen einzustehen’, veraltet ‘Rechtfertigung, Verteidigung’ (2. Hälfte 15. Jh.), vgl. mnl. verantwordinge, nl. verantwoording; verantwortlich Adj. (17. Jh.), ursprünglich ‘was sich verteidigen läßt’ (diese passivische Bedeutung lebt heute noch inunverantwortlich Adj. ‘nicht zu verantworten, nicht zu verteidigen’, Mitte 17. Jh.), erst später aktivisch ‘für eine Handlung, Entscheidung einstehend, Verantwortung tragend’ (18. Jh.).