Tuwort
Verb,
¦∑¦ Tu(n) + Wort; siehe auch Wortbildungsvermögen und Wortwandlungsvermögen;
¦∅¦ ein Wort aus dem einTun heraus erkannt werden kann, oder ein tun benannt wird;
¦⊕¦ in den Sprachwissenschaften Verb (vereinzelt Mitte 15. Jh., häufiger seit Anfang 17. Jh.), Übersetzung von lat. verbum (temporāle), eigentlich ‘Wort, an dem die Zeiten unterschieden werden’; Zeitwort setzt sich im 17. Jh. gegen konkurrierendes Sagwort, Sprechwort, Tuwort und Werkwort durch (s. Verb).; Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft, Uhr, Tag, Monat, Jahr odfer ähnlich sind Zeitworte; beziehen sich auf Gegenstände, Dinge, Sachen sind gegengständlich, dinglich, sachlich;
¦⊗¦ Tätigkeitsworte sind Worte wie zum Beispiel "absägen, anschweißen, erschießen, vollessen, überessen, verraten..." die unmittelbar eine Veränderung im Dasein an einem Dasein als Tat erwirken oder bewirken sollen oder können; Aus einem Tätigkeitswort kann man die Tat erkennen während man aus einem Tuwort (Tunwort) lediglich ein Tun erkennen kann, wie zum Beispiel bei "sägen, schweißen, schießen, essen, essen, raten...", somit bedingen Tätigkeitsworte meist zumindest eine Vorsilbe; erschießen, erschossen macht jemand zum Täter im Sinne des Strafrecht, jedoch schießen, schoß, geschossen an sich nicht;