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Herrlichkeit

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herrlich + keit | f. ‘Großartigkeit’, mhd. hērlīcheit, mnd. hērlichēt, herrlichceit, herrlicheit. Mnd. und mhd. seit dem 14. Jh. insbesondere rechtssprachlich im Sinne von ‘Gesamtheit der Herrschaftsrechte, Gerichtsbarkeit’, ferner ‘Herrschaftsgebiet’ und nhd. in respektvoller Anrede Eure Herrlichkeit (17. Jh., für lat. exellentia und dignitās).