Gerechtigkeit
gerechtig + keit | f. ‘den geltenden Rechtsnormen entsprechendes Handeln und Urteilen, Rechtsprechung, mit der Rechtspflege beauftragte Institution’, mhd. grehtikheit (1. Hälfte 12. Jh.), dann gerehtecheit, gerehtikeit ‘Rechtschaffenheit, den sittlichen Normen gemäßes Verhalten’ und (vor allem spätmhd.) ‘Rechtspflege, rechtlich begründete Befugnis, Rechtsanspruch’. Gerechtigkeit ‘rechtlich begründete Befugnis, verliehenes Recht, Privileg’ (auch im Plur. Gerechtigkeiten) als Terminus des Feudalrechts ist noch im 19. Jh. lebendig (vgl. Brau-, Fischerei-, Jagd-, Münzgerechtigkeit).
Nach Platons Verständnis ist Gerechtigkeit eine innere Einstellung. Sie ist für ihn die herausragende Tugend (Kardinaltugend), der entsprechend jeder das tut, was seine Aufgabe ist, und die drei Seelenteile des Menschen (das Begehrende, das Muthafte und das Vernünftige) im richtigen Verhältnis zueinander stehen.[1]Aristoteles und Thomas von Aquin betonten hingegen, dass Gerechtigkeit nicht nur eine (Charakter-)Tugend, sondern stets in Bezug auf andere zu denken sei (Intersubjektivität).[2]Handlungen wie Wohltätigkeit, Barmherzigkeit, Dankbarkeit oder Karitas gehen über den Bereich der Gerechtigkeit hinaus (Supererogation).[3]