Instanz
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Instanz lat.-deu. f. ‘zuständige Stelle, Behörde’,
engl. instance
- smhd. instancie,
- In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.