Klage
Klage | f. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.
Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen
Das im Germ. nur durch ahd. klaga (9. Jh.), mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’,
asächs. klaga, mnd. klāge, mnl. clāghe vertretene Hptw.
läßt sich mitaind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, garhā ‘Tadel, Vorwurf’, pers. gila ‘Klage’ und mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen
und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.
Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen