Zum Inhalt springen

Klage

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Dezember 2023 um 16:44 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<p>Klage | f. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Die Rechtsbedeutung von ''Klage'' geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Das im Germ.&…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Klage | f. "lautes Hilfegeschrei"; ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’.

Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen

Das im Germ. nur durch ahd. klaga (9. Jh.), mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’, 

asächs. klaga, mnd. klāge, mnl. clāghe vertretene Hptw.

läßt sich mitaind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, garhā ‘Tadel, Vorwurf’, pers. gila ‘Klage’ und mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen

und auf uig. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel uig. *gal- ‘rufen, schreien’.

Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. Vom Hptw. abgeleitet klagen