Gläubiger
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Gläubiger2 | gläubig + -er | m. ‘wer aus einem Vertragsverhältnis von einem anderen eine Leistung, besonders Geld, zu fordern hat, Geld-, Kreditgeber’, spätmhd. geloubiger (14. Jh.), Übersetzung von lat. crēditor (und wohl auch von ital. creditore), ebenfalls Hptwbg. des Egsw. gläubig, jedoch mit festgewordener ehemaliger Flexionsendung -er (nach dem Muster der Nomina agentis), semantisch anknüpfend an glauben im Sinne von ‘jmdm. etw. anvertrauen, borgen’.
Gläubige,Gläubigern,