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Gast

aus AufEinWort, der freien Forschung
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ga + -st | m. eigentl. Fremder; ‘wer sich vorübergehend an fremdem Ort aufhält, Besucher’. Ahd. (8. Jh.), 

mhd. asächs. mnd. mnl. nl. gast, afries. jest, aengl. giest, anord. gestr (daraus engl. guest), schwed.gäst, got. gasts (ger. *gasti-) führt mit verwandtem lat. hostis ‘Fremdling’, besonders ‘kriegführender Fremder, Landesfeind’, hospes (Genitiv hospitis) ‘Gastfreund’ (aus *hostipots, eigentlich ‘Herr des Fremden, Gastherr’, zum zweiten Kompositionsglied, das hier jedoch als konsonantischer Stamm erscheint, s. Despot) sowie aslaw. gostь ‘Gast, Fremder’, aruss. gostь, auch ‘angereister Kaufmann’, russ. gost’ (гость) ‘Gast’

auf uig. *ghostis ‘Fremder’.

Dies bezeichnet also sowohl den friedlich sich nähernden Fremden, dem Schutz, Unterkunft, Bewirtung gewährt wird, als auch den mit kriegerischen Absichten ins Land fallenden Fremden, den Feind.

Im Germ. überwiegt früh die erste Bedeutung, doch kann noch mhd. gast auch für ‘Krieger’ bzw. ‘feindlicher Krieger’ stehen.

Mit dem Erstarken des Bürgertums, der Intensivierung des Handels und der Entwicklung des Herbergswesens bezeichnet Gast nur noch den bewirteten Fremden, den Besucher.