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dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Dezember 2025 um 16:36 Uhr durch
Nikolaos
(
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|
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)
(Textersetzung - „{{:“ durch „{{Schaufenster|modus=ignorieren|link=1|linkpos=prefix|Seite=“)
.
(
Unterschied
)
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Anspruchsnorm
-en
Mz.
—Nwf.
z.
Anspruchsnorm
▷
Anspruch
-s-
Norm
lat.-deu.
Bei
Anspruchsnormen
im
Zivilrecht
wird der
Tatbestand
Anspruchsgrundlage
genannt.
Eine Anspruchsnorm ist jede
Rechtsnorm
, die einem
Rechtssubjekt
als
Anspruchsinhaber
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen
Rechtsanspruch
gewährt.
Anspruchsnormen beinhalten die Anspruchsgrundlage für eine beabsichtigte
Rechtsfolge
und bestehen aus zwei Teilen: dem Tatbestand und der Rechtsfolge.
Kategorien
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