aus AufEinWort, der freien Forschung
Willensakt-e Mz. —Nwf. z. Willensakt
▷ Willen
-s-Akt lat.-deu. Wrtdtng: '
Willenstat', Entscheidung und demgemäße Tat; "Willenshandlung"
- Wille bezeichnet innerhalb der Psychologie den Entscheidungsakt (Willensakt) und die darauf folgende bewusste, willentliche Umsetzung von Zielenund Motiven in Resultate (Ergebnisse) durch zielgerichtetes, willensgesteuertes Handeln eines Menschen durch ihn selbst.