belangen
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▷ be-lang ahd.-deu. 'nach etwas langen und zu sich bei ziehen'
belangen Vb. ‘verklagen, zur Verantwortung ziehen’,
- bei (heute veraltetem) unpersönlichem Gebrauch ‘angehen, betreffen’.
- Ww
- Ahd. bilangēn (11. Jh.),
- mhd. belangen, blangen,
- Präfixbildung zu gleichbed.
- ahd. langēn,
- mhd. langen (zu lang, s. d.),
- heißt (unpersönlich, meist mit Genitiv) ‘es verlangt, gelüstet jmdn. wonach’.
- Diese Verwendung geht (bis auf Reste in obd. Mundarten) im Frühnhd. unter.
- Im Mhd. und Mnd. entwickelt sich die Bedeutung ‘erreichen, sich erstrecken’
- (vgl. ahd. gilangōn),
- an die sich ‘zur Verantwortung ziehen’
- (als Rechtsausdruck mnd. und vom 15. Jh. an frühnhd., jetzt allgemein verbreitet)
- und ‘angehen, betreffen’
- (15. Jh.; vgl. nl. belangen ‘betreffen’, engl. to belong ‘gehören, in Beziehung stehen’)
- anschließen.
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