Sozialhandlungslehre
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sozial–Handlungslehre lat.-deu.'soziale Handlungslehre'
◀▶Nach der sozialen Handlungslehre definiert sich eine Handlung als willensgetragenes und sozialerhebliches menschliches Verhalten.[1] Die soziale Handlungslehre hat sich aus der finalen Handlungslehre entwickelt.
Die soziale Handlungslehre wird dahingehend kritisiert, dass ihr stets eine wertende Betrachtung geschuldet wird. Ohne eine Rekursion auf den konkreten Tatbestand ist die Bewertung des Verhaltens nicht möglich.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Werner Maihofer: Der Handlungsbegriff im Verbrechenssystem, 1953.