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Definitionsregeln

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Der zu definierende Begriff einer Definition ist das Definiendum, die Menge der definierenden Merkmale ist das Definiens. Soll beispielsweise „Junggeselle“ definiert werden, so ist dieses Wort das Definiendum und „männlicher, lediger Erwachsener“ das Definiens. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Bedeutung des Definiens bekannt ist; das Definiendum wird als synonym festgelegt.[1] Wissenschaftliche Definitionen müssen zudem seit Aristoteles (lateinisch Genus proximum et differentia specifica) einheitlich zunächst den nächsthöheren Gattungsbegriff (lateinisch genus proximum) und dann den Artunterschied (lateinisch differentia specifica) enthalten[2], um vollständig zu sein.[3] Diese klassische Definitionsregel ist trotz einiger Kritikpunkte als Grundmodell[4] weiterhin „für sehr viele Fälle […] brauchbar“.[5] Beim Junggesellen ist der Gattungsbegriff „Erwachsener“, der Artunterschied „männlich und ledig“. Die abundante Definition gibt außer den wesentlichen auch unwesentliche Merkmale an, die zu weite Definition gibt zu viele, die zu enge Definition zu wenig wesentliche Merkmale an.[6]

Unzulässig als Definitionsfehler sind Zirkeldefinitionen, wenn in der Definition eines Begriffs auf diesen zu definierenden Begriff selbst zurückgegriffen wird,[7] also das Definiendum als Bestandteil des Definiens auftaucht. Empfindungen als „Elemente des bewussten Erlebens“ zu definieren, ist eine Zirkeldefinition, denn das „bewusste Erleben“ ist die „Gesamtheit aller Empfindungen“.[8]

Welche Regeln des Definierens man einhält, ist grundsätzlich abhängig davon, welcher Definitionslehre zu folgen man sich entschieden hat. Auch die klassischen Definitionsregeln lassen sich auf Aristoteles zurückführen;[9] sie werden heute weiterhin verbreitet angewandt, gelten teilweise jedoch auch als veraltet und werden in der modernen Wissenschaft oft als nicht sehr hilfreich angesehen.

  1. Ein Begriff wird durch seine nächsthöhere Gattung und den Artunterschied definiert (lateinisch Praecisio definitionis).
  2. Der Artunterschied muss ein Merkmal oder eine Gruppe von Merkmalen sein, die nur dem vorliegenden Begriff zukommen und bei anderen Begriffen fehlen, die zur selben Gattung gehören.
  3. Eine Definition muss angemessen sein, d. h., weder zu weit noch zu eng gefasst sein.
  4. Eine Definition darf keinen Zirkelschluss enthalten.
  5. Eine Definition darf keine logischen Widersprüche enthalten.
  6. Eine Definition darf nicht nur negativ bestimmt sein.
  7. Eine Definition darf keine Mehrdeutigkeiten enthalten.

Nichtkreativität

Von einigen Autoren wird die Nichtkreativität von Definitionen gefordert. Damit ist gemeint, dass unter Hinzunahme der Definition zu einer Theorie nichts erschlossen werden kann, was nicht bereits ohne jene Definition erschließbar wäre.[10]

Eliminierbarkeit

Wenn eine Äquivalenzdefinition korrekt gebildet ist, kann in allen Sätzen das Definiendum durch das Definiens oder das Definiens durch das Definiendum ersetzt werden, ohne dass sich der Wahrheitswert der Aussage ändert. Diese Eigenschaft gilt aber nicht für alle Definitionsarten, z. B. nicht für partielle oder rekursive Definitionen.

Die Eliminierbarkeit gilt auch nicht, wenn man sich auf der Metaebene befindet. Zum Beispiel folgt aus der Definition „Ein Schimmel ist ein weißes Pferd“ und dem Satz „Der Ausdruck ‚Schimmel‘ hat acht Buchstaben“ nicht „‚Weißes Pferd‘ hat acht Buchstaben“.

Zirkelfreiheit

Karl Christian Friedrich Krause formuliert als erstes „Grundgesetz der Definition“:

„Die erste Forderung ist: das Zu-Definirende darf nicht wieder in der Definition vorkommen (terminus definitus non debet ingredi definitionem), denn wäre Diess, so erführe man ja nicht, Was das Zu-Definirende ist, es würde Dasselbe durch Dasselbe erklärt, idem per idem, wie man sagt.“[11]

Und Krause liefert auch gleich zwei Beispiele:

„Z. B. es soll definirt werden der Begriff: Grund, da sagt man gewöhnlich: der Grund von Etwas ist Dasjenige, wodurch dieses Etwas ist. Damit erfährt man aber gar nichts, denn es ist idem per idem definirt; man hat nur ein andres Wort eingeschoben anstatt Grund, d. i. das Wort: durch, welches synonym ist mit Grund; oder wenn man den Raum definiren soll, und man sagt: der Raum ist die Form, wonach das Körperliche neben- und miteinander ist, hier ist idem per idem erklärt; weil man dann das Wort: neben, schon räumlich versteht.“[11]

Bei einer mittelbaren – und zulässigen – Zirkeldefinition werden im Definiens Begriffe verwendet, bei deren Definition wiederum mittelbar oder unmittelbar auf das ursprünglich zu definierende Wort zurückgegriffen wird. So wird in der Medizin „Gesundheit“ definiert als „Abwesenheit von Krankheit“, die „Krankheit“ entsprechend eine „Beeinträchtigung der Gesundheit.“ Es ist weit verbreitet, das Definiendum durch die Negation seines Gegensatzes zu definieren, in der Physik beispielsweise „Kälte als Entzug von Wärme“ zu erklären oder in der Volkswirtschaftslehredas „Sparen“ als „Verzicht auf Konsum“. Dies gelingt nicht immer, denn der „Tag“ kann nicht durch die „Abwesenheit von der Nacht“ definiert werden, weil zu einem Kalendertag sowohl der Tag als auch die Nacht gehören (disjunktive Definition). Vielmehr ist der Tag „der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang“ (operationale Definition).

Angemessenheit

Als drittes Grundgesetz der Definition bezeichnet Krause die Regel, dass eine Definition weder zu eng noch zu weit sein darf:

„Eine dritte Forderung ist: eine Definition muss ihrem Definite angemessen seyn, sie darf nicht enger, sie darf nicht weiter seyn.“[12]

Eine zu weite Definition wäre „Ein Vogel ist ein eierlegendes Tier“, da auch Krokodile Eier legen.

Kürze

Aristoteles[13] und Cicero[14] haben gefordert, dass eine Definition kurz sein soll. Dem steht entgegen, dass Definitionen mitunter sehr lang sind. Häufig deuten aber lange Definitionen darauf hin, dass sie Bestandteile enthalten, die nicht die Verwendung eines Ausdrucks erläutern, sondern zur Untersuchung des mit dem Ausdruck Bezeichneten gehören.

Redundanzfreiheit

Eng verwandt mit der Forderung nach Kürze ist die Forderung nach Redundanzfreiheit. Nach dieser Forderung darf eine Definition keine Bestandteile enthalten, die aus dem Rest der Definition logisch folgen.

Beispiel: „Ein Parallelogramm ist ein Viereck, bei dem die Gegenseiten jeweils parallel und gleich lang sind sowie die Diagonalen sich gegenseitig halbieren“ ist redundant, da dieser Satz bereits aus dem Satz „Ein Parallelogramm ist ein Viereck, bei dem die Gegenseiten jeweils parallel sind“ folgt.[15]

Ist eine Definition nicht redundanzfrei, spricht man von einer Definition mit Pleonasmus (definitio abundans).


Einzelnachweise

  1. ↑ Reinhold Sellien/Helmut Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1988, Sp. 1165
  2. ↑ Aristoteles, Topik I/8, 103b, S. 15 f.; ders., Topik (latinus) VI/5, 143a 15
  3. ↑ Max Apel/Peter Ludz, Philosophisches Wörterbuch, 1958, S. 58 f.; ISBN 978-3-11-006729-3
  4. ↑ Fischer Kolleg Abiturwissen, Deutsch, 2002, S. 166
  5. ↑ Albert Menne, Definition, in: Hermann Krings/Hans Michael Baumgartner/Christoph Wild, Handbuch Philosophischer Grundbegriffe, 1973, S. 268, 271; ISBN 978-3-466-40056-0
  6. ↑ Max Apel/Peter Ludz, Philosophisches Wörterbuch, 1958, S. 59
  7. ↑ Rainer Westermann, Wissenschaftstheorie und Experimentalmethodik, 2000, S. 106
  8. ↑ James Drewer/Werner D Fröhlich, dtv Wörterbuch zur Psychologie, 1970, S. 72
  9. ↑ Aristoteles, Analytica posteriora, Organon: zit. nach Kondakow 1983, S. 81.
  10. ↑ P. Suppes: Introduction to logic. Princeton 1957.
  11. ↑ a b Karl Christian Friedrich Krause, herausgegeben von Hermann Karl von Leonhardi: Die Lehre vom Erkennen und von der Erkenntniss, als erste Einleitung in die Wissenschaft. Vorlesung für Gebildete aus allen Ständen. Göttingen: Dietrich’sche Buchhandlung 1836, S. 502
  12. ↑ Karl Christian Friedrich Krause, herausgegeben von Hermann Karl von Leonhardi: Die Lehre vom Erkennen und von der Erkenntniss, als erste Einleitung in die Wissenschaft. Vorlesung für Gebildete aus allen Ständen. Göttingen: Dietrich’sche Buchhandlung 1836, S. 503
  13. ↑ Aristoteles: Topik VI 3
  14. ↑ Cicero: De Oratore. I 42, 189
  15. ↑ Thomas Zoglauer: Einführung in die formale Logik für Philosophen. Göttingen: Vanderhoeken & Ruprecht 2008 (4. Aufl.), 19