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Reich

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rei + ch | n. ‘Herrschaftsgebiet (eines Kaisers, Königs), Staat, Imperium’, übertragen ‘Bereich’. Für das gemeingermanische Hauptwort ahd. rīhhi ‘Herrschaft, Reich, Gegend, Landschaft, Umgebung, Bereich, Himmelsrichtung’ (8. Jh.), mhd. rīche, rīch ‘Herrschaft, beherrschtes Land, Reich, Regierung’, asächs. anord. rīki ‘Reich, Herrschaft, Macht’, mnd. mnl. rīke, nl. rijk ‘Reich, Staat’, afries. rīke, rik, aengl. rīce (erhalten in engl. bishopric ‘Bistum’), schwed. rike, got. reiki ‘Reich, Herrschaft, Obrigkeit’ wird (wie fürgot. reiks, aengl. rīca ‘Herrscher’ und das Adjektiv reich) Herkunft aus dem Kelt. angenommen.

In diesem Falle ist ger. *rīkja- ‘Herrschaft’ entweder als direkte Entlehnung (vor der ger. Lautverschiebung mit ger. k aus g) aus kelt. *rīgiom (uig.*rēg̑i̯om; vgl. mir. rīge ‘Königsherrschaft’ und Ortsnamen wie Icorigium) oder als ja-Bildung zu ger. *rīk- ‘Herrscher, Obrigkeit’ (vgl. got. reiks, s. oben) aufzufassen, das seinerseits aus kelt. *rīgs (uig. *rēg̑s, lat. rēx ‘König’; vgl. air. rī, Genitiv rīg) stammt.

Auszugehen ist (bei kelt. ī aus uig. ē) von der unter recht angeführten Wurzel uig. *reg̑- ‘gerade, geraderichten, lenken, recken, strecken, aufrichten’.

Auf den Zusammenhang der Übernahme des Wortes als Herrschertitel und als Bestandteil von Personennamen aus dem Kelt. deutet de Vries Nl. 576 hin. Er verweist auf die zahlreichen (zunächst latinisiert überlieferten) ger. Namen wie Theuderīcus (nhd. Dietrich), Ermanarīcus, Childericus nach dem Vorbild gall. Namen wie (in lat. Überlieferung) Vercingetorīx, Dumnorīx.

Echt ger. Bildungen zur oben genannten Wurzel liegen vor in anord. -rekr, -reki ‘Herrscher, Fürst’ in den Zusammensetzungen folkrekr, landreki und in Personennamen (Gautrekr).

Dagegen lehnt Trier in: Nachr. d. Akad. d. Wiss. Göttingen, Phil.-hist. Kl. (1943) 535 ff. eine Entlehnung vor der ger. Lautverschiebung ab und meint, daß das g der kelt. Formen durch Anlehnung an eine im Germanisch bestehende Wortsippe der „Zaun- und Hege“-Basis (*rīk-) zu k geworden und eine Bedeutung ‘Macht, Herrschaft’ aus dem Begriff der ‘Einhegung’ hervorgegangen sei. v. Polenz in: ZfdPh 76 (1957) 80 ff. weist kelt. Herkunft der Wortgruppe ab. Er macht geltend, daß Reich von ahd. Zeit an bis ins 19. Jh. nicht auf ‘Macht’ und ‘Herrschaft’ beschränkt sei, es stehe in vornehmlich unpolitischer Verwendung als allgemeine Raumbezeichnung im Sinne von ‘Bereich’, bezeichne also ‘Landschaft, Gegend, Umgebung, Bereich, Himmelsrichtung’, vgl. ahd. erdrīhhi ‘das Reich auf Erden, Erdreich, -oberfläche, -boden’ (um 800), woroltrīhhi ‘Welt(reich)’ (9. Jh.), himilrīhhi ‘Himmelreich’ (9. Jh.), ōstarrīhhi ‘Morgenland, Orient’ (8. Jh.).

Zugrundeliegendes ger. *rīkja- ‘Bereich’ stelle sich danach als ablautende Bildung zu dem unter reichen behandelten wger. jan-Verb, das selbst, zur Ablautstufe ger. *raik- gebildet, zur Wurzel uig. *rēig̑- ‘recken, ausstrecken’ gehöre.

Die Bedeutung ‘Macht, Herrschaft’ sei aus ‘Bereich, räumliche Erstreckung’ hervorgegangen, eine Entwicklung, die semantisch (auch angesichts der genannten Beispiele und der gesamten zu Reich gehörenden Wortgruppe, s. reich) wenig Wahrscheinlichkeit für sich hat.

Reichstag m. (zuerst Worms 1495) Versammlung der deutschen Reichsstände (bis 1806), danach das Parlament des Norddeutschen Bundes bzw. Deutschen Reiches.