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Weiler

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Weiler m. ‘Einzelgehöft, aus wenigen Gehöften bestehende Ansiedlung’,

    • ahd. wīlāri ‘Dorf’ (Hs. 12. Jh.),
    • mhd. wīler n. m. ‘einzelnes Gehöft, kleineres Dorf’
  • ist entlehnt aus mlat. villare ‘Gehöft, Vorwerk’,
    • dem substantivierten Neutrum von lat. vīllāris ‘zum Landhaus gehörig’;
      • zu lat. vīlla ‘Landhaus eines Vornehmen, Landgut, Gutshof, Vorwerk’ (s. Villa).
  • Aus den in der Nähe solcher Landgüter angelegten Unterkünften für das Personal entwickeln sich kleine Ansiedlungen, die ebenfalls mit vīlla bezeichnet werden.
    • Daraus erklären sich die Bedeutungen ‘Gehöft’ und ‘kleineres Dorf, kleine dorfähnliche Ansiedlung’.
  • Der appellativischen Verwendung im Dt. (durchgehend nach der Mitte des 13. Jhs.) gehen mit -weiler gebildete Ortsnamen voraus für Siedlungen (südlich und westlich des Rheins, im Bereich der Römerstraßen), die, häufig als Landgüter für ausgediente Soldaten angelegt, archäologisch als römische Gründungen nachgewiesen sind.
    • Diese Art der Benennung wird später von den germanischen Besitzern übernommen und verbreitet (vgl. z. B. Dankoltsweiler, Hohweiler, Volkmarsweiler).