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außer

aus AufEinWort, der freien Forschung
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auß + -er | ‘außerhalb, abgesehen von’, Konj. ‘ausgenommen’. außer geht ebenso wie außen auf eine Weiterbildung von ger. *ūt (s. aus) zurück (s. äußer), die in einigen ger. Sprachen, zum Teil nur noch in komponierter bzw. abgeleiteter Form, als Verhältnißwort, Bindewort oder, ihrer ursprünglichen Bildung gemäß, als Adverb auftritt, ahd. ūʒar Vhnw. ‘aus, aus … heraus, außerhalb, ohne’, Bw. ‘aber, ausgenommen’ (8. Jh.), mhd. ūʒer Präp. ‘aus, aus … heraus, aus … hinaus, außerhalb, ohne’, 

asächs. farūtar Vhnw. ‘ohne’, anord. ūtarliga Ustw. ‘außerhalb, weit draußen’.

Im präpositionalen Gebrauch von nhd. außer ist eine deutliche Verschiebung gegenüber dem älteren Dt. eingetreten.

Es kann ursprünglich, wie oben angegeben, rein lokal zur Bezeichnung der Ruhelage (‘außerhalb’) wie der Richtung (‘aus, aus … heraus, aus … hinaus’) gebraucht werden; heute ist eine lokale Verwendung nur noch in übertragenem Sinn möglich zur Bezeichnung eines Zustandes (außer Atem, Gefahr, Zweifel) und in formelhaften Wendungen (außer Landes, Haus).

In rein lokaler Funktion ist außer im allgemeinen durch außerhalb ersetzt worden.