Zum Inhalt springen

richterlich

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2023 um 13:56 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „richterlich Adj. ‘den Richter und sein Amt betreffend, auf ihm beruhend, zu ihm gehörend’ (16. Jh.).“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

richterlich Adj. ‘den Richter und sein Amt betreffend, auf ihm beruhend, zu ihm gehörend’ (16. Jh.).