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Weigerung

aus AufEinWort, der freien Forschung
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weiger + ung | f. ‘Ablehnung einer Forderung, Widersetzlichkeit’ (Mitte 15. Jh., vgl. mnd. weigeringe, 1. Hälfte 15. Jh.), rechtssprachlich ‘Appellation’ (16. Jh.).