Schluß
schließ ⇛ schloß ⇛ schluß | Ende; schließen der Abfolge eines Verfahrens; Beweis (Logik), als richtig angesehene Ableitung von Behauptungen; Fazit, Resümee, wertende Zusammenfassung mit Schlussfolgerungen.
¦⊕¦ Ende, beendet; kurz für Schlußfolgerung; In älterer Rechtssprache verbreitet für ‘Beschluß, Entschluß, Entscheidung, Verfügung’ (16. Jh.), in der philosophischen Fachsprache ‘Folgerung, Resultat des Denkprozesses’ (17. Jh.; zuvor dafür ahd. sloʒ, Schloß, sowie ahd. sloʒreda, um 1000, frühnhd. Sloßrede ‘Vernunftschluß’, 15. Jh.); in zeitlichem Sinne ‘Ende, Beendigung, abschließender Teil’ (17. Jh.). schlüssig Adj. ‘übereinstimmend, entschlossen, folgerichtig’, anfangs auch ‘verschließbar’ (16. Jh.).
¦⊗¦ ‘das (Ab)schließen, festes Zusammenpassen, Zusammendrücken, räumlicher und zeitlicher Abschluß, Ende’
¦√¦ uig. *(s)kel- (“biegen, beugen”); uig. *(s)kleh₂w- “Nagel, Haken, Pflock, Schlüssel”; uig. *(s)klewd- “schließen” uig. *skleud-, ie. *klē̌u-, *klāu- ‘Haken, krummes Holz oder Astgabel, Pflöckchen, an-, verhaken (sich anklammern), durch einen vorgesteckten Haken, Riegel, ein Pflöckchen verschließen’;
¦↵¦ spätmhd. (vereinzelt) sluʒ ‘abschließendes Ende, Knoten’, mnd. slūt, slut ist mit Ablaut von schließen abgeleitet;
Schluß m. ‘das (Ab)schließen, festes Zusammenpassen, Zusammendrücken, räumlicher und zeitlicher Abschluß, Ende’, spätmhd. (vereinzelt) sluʒ ‘abschließendes Ende, Knoten’, mnd. slūt, slut ist mit Ablaut zu dem unter schließen behandelten Verb gebildet. In älterer Rechtssprache verbreitet für ‘Be-, Entschluß, Entscheidung, Verfügung’ (16. Jh.), in der philosophischen Fachsprache ‘Folgerung, Resultat des Denkprozesses’ (17. Jh.; zuvor dafür ahd. sloʒ, s. Schloß, sowie ahd. sloʒreda, um 1000, frühnhd. Sloßrede ‘Vernunftschluß’, 15. Jh.); in zeitlichem Sinne ‘Ende, Beendigung, abschließender Teil’ (17. Jh.).