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Tatsache

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Tat + Sache | f. ‘wirklicher, feststehender, unbezweifelbarer Sachverhalt, Gegebenheit, Fakt(um)’, nachgebildet (1756) von dem Theologen Spalding für engl. matter of fact, das seinerseits lat. rēs factī ‘eine wirklich geschehene Tat’ wiedergibt.

Einen vereinzelten, jedoch zweifelhaften Frühbeleg (Mitte 15. Jh.) vermutet Stammler in: Spätlese d. Mittelalters 1 (1963) 73 und 112.