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Gelichter

aus AufEinWort, der freien Forschung
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ge- + Lichter | n. ‘Gesindel’, mhd. gelihter ‘Menschen übereinstimmender Art, Sippe, Zunft’ (der heute verächtliche Sinn entwickelt sich erst im 17. Jh.) wird zumeist unter Voraussetzung einer Ausgangsbedeutung ‘Geschwister’, eigentlich ‘die zur selben Gebärmutter Gehörigen’, zu ahd. lehtar (9. Jh.), gilehtar (10. Jh.) ‘Gebärmutter, Nachgeburt’, eigentlich ‘Ort, wo das Kind liegt’, gestellt, einer Bildung zu dem unter liegen behandelten Verb. Krogmann in: Trübners Dt. Wb. 3, 82 modifiziert diese Herleitung, indem er für ahd. lehtar eine ältere allgemeine Bedeutung ‘Lager’ voraussetzt, entsprechend dem formal genau übereinstimmenden grie. léktron (λέκτρον) ‘Lager, Bett’ und ablautendem anord. lātr ‘Liegestelle, Tierlager’.

Die Kollektivbildung Gelichter bezeichnet danach ‘Wesen, die ihr Lager teilen’.