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Norm

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norm agr.-lat.-deu. egtl. 'Winkelmaß' (glehrt. von Gnomon abstammend); f. ‘Regel, Richtschnur, Maßstab, Größenvorschrift (für die Technik), Richtwert (für Arbeitsaufwand, Materialeinsatz), festgelegte Arbeitsleistung, Rechtsvorschrift’, mhd. norme ‘Regel, Vorbild’,

  • entlehnt aus lat. norma ‘Winkelmaß, Richtschnur, Regel, Vorschrift’.
  • Eine Norm entspricht allgemein eiinnem Satz, der ein rechtliches Sollen zum Ausdruck bringt, Eine Norm ist intentional auf das Verhalten anderer gerichtet[1].

Norm

Norm (von lateinisch norma „Regel“) steht für:

als Kurzform:

  1. ↑ GrundlegendKelsen, Reine Rechtslehre, 2.Aufl. 1960, S.4ff.