Verbraucherschutz
Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Er beinhaltet auch staatlich übertragene Funktionen an Verbraucherschutzverbände. Dieser Schutzbedarf beruht auf der Grundlage, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge geringerer Fachkenntnis, Information, Ressourcen und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen und dem Verbraucherinteresse gegenüber der Anbieterseite zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen.[1]
Der Verbraucherschutz umfasst neben Verbrauchsgütern auch sonstiges Gut (etwa permanent vorhandene Infrastruktur), daher spricht man moderner von „Konsument“ und „Konsumentenschutz“.
In einem weiteren Sinne wird der Begriff auch gebraucht, um den von gesetzlichen Vorschriften gewährleisteten Schutz vor Gesundheitsgefahren zu bezeichnen (siehe Sicherheitshinweis), die Verbrauchern typischerweise drohen (z. B. durch Verunreinigungen im Trinkwasser). Insoweit ist der Sprachgebrauch uneinheitlich; manche sprechen von Verbraucherschutz, manche von Gesundheitsschutz oder auch „gesundheitlichem Verbraucherschutz“.
Geschichte
Umfangreiche Systeme zum Verbraucherschutz waren im deutschsprachigen Raum bereits im Hochmittelalter etabliert, wo Städte und Landesherrendazu ausführliche Verordnungen und Erlasse durchsetzten. Zunächst betrafen sie überwiegend die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, deren Mindestqualitätskriterien und vertretbaren Preise. Ebenso wurden Warenqualitäten, Verkaufspreise, Schankmengen, Verkaufsmaße und -gewichte reglementiert und bei Zuwiderhandlungen geahndet. Als Beispiel sei hier das Reinheitsgebot angeführt, jedoch gab es auch zu zahlreichen weiteren Geschäfts- und Lebensbereichen, wie beispielsweise dem Getreidehandel, Bäckereien, Metzgereien oder der Wasserversorgung ausführliche Verordnungen.[2] Neben dieser erster Entwicklungsphase des Verbraucherschutzes gebe es noch vier weitere identifizierbare Phasen, in denen parallel die Verbraucherforschung etabliert und ausgebaut wurde. Diese weiteren Phasen lassen sich in chronologischer Reihenfolge zurückführen auf den wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegszeit, das Erstarken Sozialer Bewegungen mit dem Ziel nach mehr Autonomie und Mündigkeit, der Kritik an der Globalisierung und des Massenkonsums und der Dynamik des Informationszeitalters.[3]
Leitbild
Das traditionelle ökonomische Leitbild unterscheidet nicht zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer. Beide sind demnach voll „mündig“ und selbst zu Entscheidungen fähig, willens und in der Lage (Homo oeconomicus).
Hingegen zeichnet das aktuelle Verbraucherleitbild ein anderes Bild. Denn legt man Studien über das tatsächliche Verbraucherverhalten zugrunde, so wird deutlich, dass der Verbraucher nicht nur auf Informationen des Unternehmers angewiesen ist, sondern auch nur eine bestimmte Menge an Information verarbeiten kann (information overload) und zudem auch nicht immer rational handeln kann. Diese Erkenntnisse nutzt die Anbieterseite, indem sie in ihrer Werbung nicht umfassend und objektiv über ihre Produkte informiert. Auch sind die Unternehmer unter Nutzung psychologischer Erkenntnisse bestrebt, sachlich nicht begründete Kaufanreize unterschwellig zu transportieren und den Verbraucher zum schnellen unkontrollierten Geschäftsabschluss zu drängen.
Aus Sicht des Verbraucherschutzes begründet sich das Leitbild des schutzbedürftigen Verbrauchers, weil dieser den Anbietern von Produkten und Dienstleistungen strukturell unterlegen ist. Der Verbraucher hat grundsätzlich zum einzelnen Kauf nicht das gleiche Fachwissen und die diesbezüglichen Überprüfungsressourcen wie der allenfalls international tätige Unternehmer, dessen tägliches Geschäft das jeweilige Feld ist.[4] Zwischen Unternehmer und Verbraucher besteht also eine gewisse „Ungleichsgewichtslage“ und ein Macht- und Informationsgefälle, welches durch das Verbraucherrecht ausgeglichen werden soll. Dieses Leitbild beim Verbraucher (mangelnde Rechtskenntnis, wirtschaftliche Unterlegenheit, psychologische Hindernisse, unübersehbares Warenangebot) hat sich auch in der Arbeit des Gesetzgebers weitgehend durchgesetzt (siehe unten). International gesehen gibt es zum Verbraucherschutz unterschiedliche Zugänge. Denn während in Europa vorwiegend ein Vorsorgeprinzip vorherrscht, gilt bei US-amerikanische Stellen das Wissenschaftsprinzip.[5]
Das Treffen bewusster Verbraucherentscheidungen hängt weiterhin weitgehend davon ab, dass Verbraucherinformation verfügbar und transparent ist („informierter Verbraucher“). In einigen Bereichen wird versucht, dies durch Gesetze zu gewährleisten (zum Beispiel bei den Inhaltsangaben für verpackte Lebensmittel, Vorschreibung verständlicher Produktinformationen etc.) oder dass bei bestimmten Geschäften Übereilungs-, Beweis- und Informationsschutz durch Formvorschriften (beginnend bei der Schriftlichkeit bis hin zu notariellen Dokumentationen) oder die Dokumentationspflicht von Aufklärungen (Rücktrittsrechte, Kreditnehmerrechte etc.) besteht. Gerade im Online-Handel beziehungsweise im Bereich des Online-Rechtsgeschäft oder Fernabsatzes hat der Verbraucherschutz einen wichtigen Stellenwert. Auch soll dem Verbraucher eindeutig klar sein, ob bzw. wann und mit wem er den Vertrag abschließt, wie dieses Unternehmen grundsätzlich agiert und ob das Unternehmen seinen Pflichten (z. B. hinsichtlich Steuern, Umweltauflagen etc.) nachvollziehbar nachkommt. Natürlich sollen durch den Verbraucherschutz die Verbraucher vor allenfalls rechtswidriger Beteiligung an Handlungen von Unternehmen hinsichtlich Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Korruption bewahrt werden.[6]
International gesehen versucht der Verbraucherschutz dazu entgegenzuwirken, dass Großunternehmen, Banken und Unternehmerverbände die sie betreffenden Formvorschriften (z. B. Richtlinien zum Online-Handel, Schriftlichkeit bei Verbrauchergeschäften, Aufzeichnungen zum Konsumentenschutz, das Vorliegen von aussagekräftigen Registern oder Dokumentationen bei Änderungen in der Unternehmensstruktur oder dem Unternehmenskapital) zurückdrängen. Umgekehrt bekommt der Verbraucherschutz und die Nachvollziehbarkeit der Finanzdienstleister bzw. der Großunternehmen einen höheren Stellenwert bei der Finanzaufsicht.[7] Dazu gilt gemäß der österr. Finanzmarktaufsicht zur Digitalen Revolution im Finanzsektor wie bei Erleichterungen beim mobilen Bezahlen und Geldüberweisen mit dem Smartphone, bei Finanzierungen mit Krypto-Währungen und beim Crowdinvesting trotz aller Erleichterungen bzw. Beschleunigungstendenzen weiterhin der Grundsatz „Das hohe Niveau des Verbraucherschutzes darf durch die Digitalisierung nicht verwässert werden.“[8] In vielen Bereichen, beispielsweise bei Finanzgeschäften, Textilien, Nahrungsmittel oder Technik, fehlen aber für viele Verbraucher noch weitgehende verständliche aussagekräftige Informationen zum Produkt oder dessen Entstehung.
Neuere Ergebnisse der Hirnforschung lassen deutliche Zweifel am Modell eines rational handelnden Verbrauchers aufkommen. In der weitaus größten Zahl der Fälle werden (auch wirtschaftliche) Entscheidungen unbewusst getroffen. Im Rahmen von Strategien des Neuromarketing will man sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse zunutze machen und über gezielte Sinnesreize bestimmte Reaktionen im Gehirn erzeugen. Kritiker sehen hierin eindeutige Ansätze für Manipulation.
Träger und Themen
Träger des Verbraucherschutzes sind staatliche Institutionen, private Vereine und Verbrauchermedien.
Themen des Verbraucherschutzes sind unter anderem:
- Anlegerschutz
- Verbraucherbildung
- Verbraucherdatenschutz
- Verbrauchervertrag
- Vergleichender Warentest
- Mieterschutz
Nationales
Deutschland
Kritik am Verbraucherschutz
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An einzelnen Konzepten und Maßnahmen des Verbraucherschutzes wird grundsätzliche Kritik geübt.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Verbraucherschutz und Vertragsfreiheit
Vielfach beschränkt Verbraucherschutz die Vertragsfreiheit. Von bestimmten rechtlich vorgegebenen Regelungen darf nicht zu Ungunsten des Verbrauchers abgewichen werden. Beispielsweise führte der Gesetzgeber als Verbraucherschutzmaßnahme eine Gewährleistungspflicht auch für gebrauchte Waren (z. B. Gebrauchtautos) ein. Kauft ein Verbraucher Waren von einem gewerblichen Anbieter (etwa von einem Gebrauchtwagenhändler), so darf der Verkäufer dem Käufer vertraglich nicht den Verzicht auf die Gewährleistung abverlangen.
Diese Beschränkung der Vertragsfreiheit soll zu Umgehungs- und Vermeidungsprozessen führen: In Deutschland sind aufgrund dieser Gesetzeslage Händler bestrebt, Gebrauchtwagen nicht mehr auf eigene Rechnung zu verkaufen, da sie meinen, dass das Risiko nicht tragbar ist. Stattdessen tritt der Händler heute üblicherweise als Vermittler eines Kaufs von privat an privat auf. Inwieweit diese Praxis zulässig ist oder gegen das gesetzliche Verbot von „Umgehungsgeschäften“ (§ 475 Absatz 1 Satz 2 BGB) verstößt, hat der Bundesgerichtshof noch nicht endgültig entschieden.
Aushebelung des Verursacherprinzips
Die Anbieterseite beklagt, dass verbraucherschützende Gesetzesregelungen (z. B. das AGB-Gesetz, das inzwischen in das Bürgerliche Gesetzbuchübernommen wurde) vielfach dazu führen, dass Kosten nicht mehr verursachergerecht belastet werden dürfen. Zum Beispiel dürfen Banken ihren Kunden keine Kosten für die Rückgabe von Lastschriften oder für die Bearbeitung von Kontopfändungen in Rechnung stellen.
Durchsetzung von Verbraucherrecht
Ein weiteres Problem besteht darin, das gesetzlich geregelte Verbraucherrecht juristisch durchzusetzen. Gerade wenn einem Verbraucher kein oder nur ein geringer finanzieller Schaden entsteht, lohnt sich eine Klage für ihn nicht bzw. birgt unverhältnismäßige Risiken. Ausgelöst durch den Dieselskandal ist am 1. November 2018 das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft getreten, das es Verbraucherverbänden ermöglicht, zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegen Unternehmen Musterfeststellungsklagen einzureichen. Verbraucher, die sich von einem Unternehmen in einer bestimmten Sache geschädigt fühlen, können sich der Klage anschließen, indem sie sich in das Verbandsklageregister eintragen. Der Anschluss ist für die Verbraucher kostenlos.[9] Seit dem 13. Oktober 2023 gibt es zudem eine zur Umsetzung von EU-Recht eingeführte Abhilfeklage,[10] durch die im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage keine Feststellung, sondern eine Leistung begehrt wird.
Reduzierung von Innovationen
Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman kritisiert[11] Verbraucherschutz am Beispiel des Arzneimittelzulassungssystems. Er kritisiert insbesondere, dass Verbraucherschutzeinrichtungen dazu tendierten, zurückhaltend auf Neuerungen zu reagieren und beispielsweise vor der Zulassung neuer Arzneimittel unangemessen viele Tests verlangen würden, um schädliche Nebenwirkungen auszuschließen. Friedman behauptet, es gäbe „starke Indizien“ dafür, dass mehr Menschen durch eine zu späte Zulassung zu Schaden kommen oder sterben, als durch (Neben-)Wirkungen zu Schaden kommen.
Verbraucherschutz und unaufmerksame Konsumenten
Der britische Ökonom Mark Armstrong betont, dass zu starker Verbraucherschutz zu Moral Hazard führen kann. Denn er senkt die Anreize für Verbraucher, selbst auf sich zu achten. So kann es geschehen, dass Verbraucherschutz in Summe für die Verbraucher schädlich ist.[12]
Verbraucherorganisationen
Ausgewählte Verbraucherorganisationen nach ihrem räumlichen Betätigungsgebiet:
International
Europa
Deutschland
- Bauherren-Schutzbund
- Bund der Energieverbraucher
- Bund der Versicherten (BdV)
- Bund für Anleger- und Verbraucherschutz (BAV)[14]
- Deutscher Bahnkunden-Verband
- Deutscher Konsumentenbund
- Deutsche Stiftung Patientenschutz
- Digitalcourage
- Foodwatch
- Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
- Stiftung Warentest
- Verband Wohneigentum
- Verband Wohnen im Eigentum
- Verbraucher Initiative
- Verbraucherrat des DIN
- VerbraucherService im Katholischen Deutschen Frauenbund
- Verbraucherzentrale
- Deutscher Mieterbund
- Deutsche Umwelthilfe
Belgien
- Verbraucherschutzzentrale (VSZ) Ostbelgien
Österreich
- Verein für Konsumenteninformation
- Verbraucherschutzverein (VSV)[15]
Schweiz
- Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana ACSI
- Fédération romande des consommateurs FRC
- Konsumentenforum kf
- Stiftung für Konsumentenschutz SKS
- k-tipp
- Saldo
- Beobachter
Behörden und Ausschüsse
Europäische Union
- Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Kommissar für Verbraucherpolitik
- Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Deutschland
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Brandenburg
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Hamburg
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
- Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin
Schweiz
Siehe auch
Portal: Verbraucherschutz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Verbraucherschutz
Literatur
- euvr – Zeitschrift für Europäisches Unternehmens- und Verbraucherrecht/Journal of European Consumer and Market Law. Wien, ISSN 2191-3412.
- Frank Janning: Die Spätgeburt eines Politikfeldes. Die Institutionalisierung der Verbraucherschutzpolitik in Deutschland und im internationalen Vergleich (= Modernes Regieren. Schriften zu einer neuen Regierungslehre. Bd. 8). Nomos, Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-5723-0.
- Jörn Lamla, Stefan Laser: Verbraucherschutz. In: Backhaus-Maul, H., Kunze, M., Nährlich, S. (eds): Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen in Deutschland. Springer VS, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-02584-7.
- Eike von Hippel: Verbraucherschutz. 3., neubearbeitete Auflage. Mohr, Tübingen 1986, ISBN 3-16-644969-8.
- Sebastian Nessel: Verbraucherorganisationen und Märkte. VS Verlag, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-11033-8.
Weblinks
Wiktionary: Verbraucherschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Historische Rechtstexte zum Verbraucherschutz (Deutschland) – Quellen und Volltexte
Wikinews: Portal:Verbraucherschutz – in den Nachrichten
- Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO)
- Webpräsenz der Europäischen Union – Tätigkeitsbereich Verbraucher
Einzelnachweise
- ↑ Verbraucherpolitik/Verbraucherschutz. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Springer Gabler/Springer Fachmedien Wiesbaden, abgerufen am 18. Oktober 2014.
- ↑ Jochen Sprotte: Das Kontrollsystem des Nürnberger Rates über die mittelalterlichen Brauer und deren Biere. In: Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte des Brauwesens e. V. 2018, ISSN 1860-8922, S. 233–290.
- ↑ Jörn Lamla, Stefan Laser: Verbraucherschutz. In: Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen in Deutschland. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-02584-7, S. 285–299, doi:10.1007/978-3-658-02585-4_16 (springer.com [abgerufen am 3. Juni 2022]).
- ↑ Verbraucherjournalismus: Lösungen für Alltagsprobleme – Interview mit Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Fachjournalist.de, 20. Dezember 2018
- ↑ Vgl. z. B. Alexander Hagelüken, Silvia Liebrich, Jan Willmroth: Wie die US-Verhandler Europas Verbraucherschutz angreifen. In: Süddeutsche Zeitung. 2. Mai 2016 bzw. „USA setzen EU bei TTIP extrem unter Druck“ In: Die Zeit vom 1. Mai 2016.
- ↑ Vgl. Norbert Häring: Geldwäsche in Deutschland – Die Spur des Geldes. In: Handelsblatt. 2. Mai 2016.
- ↑ Vgl. Lutz Reiche Finanzaufsicht entdeckt den Verbraucherschutz in Manager Magazin vom 10. Mai 2016.
- ↑ Vgl. Karl Leban FMA ruft nach Korsett für Fintechs in Wiener Zeitung vom 29. Juni 2018.
- ↑ Theresa Dräbing: Gemeinsam gegen die Autokonzerne. In: Berliner Zeitung, 1. Juli 2019.
- ↑ Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz — VRUG) vom 12. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272)
- ↑ Milton Friedman on Libertarianism
- ↑ Patrick Bernau: Der Nachteil am Verbraucherschutz. In: Fazit – das Wirtschaftsblog. Frankfurter Allgemeine Blogs. 8. September 2013. Abgerufen am 8. September 2013.
- ↑ Consumers International – The Global Voice of Consumers, Homepage (online)
- ↑ Bund für Anleger- und Verbraucherschutz e. V., Homepage (online)
- ↑ Verbraucherschutzverein – Startseite. Abgerufen am 23. August 2020 (deutsch).