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dinglich

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Ding + lich | ursprüngl. “angemessen sein”; gerichtlich, zeitlich; wirklich, jedoch nicht gegenständlich sondern dinglich im Sinne von gedanklich, wie ein Ding; ; für, aus oder wie ein Ding sein; mhd. dinclich; vgl. ahd. thinglīh (10. Jh.), mhd. dingelich ‘gerichtlich’. ;

¦√¦ uig. *ten- ‘dehnen, ziehen, spannen’ gehörende Gutturalerweiterung, uig. *tenk- ‘ziehen, dehnen, spannen, Zeitspanne’; uig. *tenkó-, lnaheliegend von *tenk- “angemessen sein” stammend, die ursprüngigliche Bedeutung dann "angemessene richtige Zeit; übereingestimmter Zeitpunkt" dann "Versammling; Angelegenheit, Gegenstand des Gespräch oder Verhandlung".

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