Zum Inhalt springen

Urteil

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Dezember 2023 um 15:03 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<p>ur + teil |  n. eigentlich abgeleitet von erteilen "‘Zuteilung (des Rechts), "Erteilunge"’ ;  ‘richterliche Entscheidung, Meinung, Ansicht, Einschätzung’.</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>Die unterschiedlich gebildeten Substantive ahd. ''urteili'' n. (8. Jh.), ''urteilī'' f. (9. Jh.), ''urteila'' f. (9. Jh.), ''urteil'' m. n. (9. Jh.), ''urteilida'' f. (um 800)…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ur + teil |  n. eigentlich abgeleitet von erteilen "‘Zuteilung (des Rechts), "Erteilunge"’ ;  ‘richterliche Entscheidung, Meinung, Ansicht, Einschätzung’.

Die unterschiedlich gebildeten Substantive ahd. urteili n. (8. Jh.), urteilī f. (9. Jh.), urteila f. (9. Jh.), urteil m. n. (9. Jh.), urteilida f. (um 800), mhd. urteil(e), urtel, urteilde n. f. ‘richterliche Entscheidung, Urteil, Meinung, Ausspruch, Entscheidung’, asächs. urdēli n., mnd. ōrdēl n., mnl. o(o)rdeel, nl.oordeel n., aengl. ordāl m. n., engl. ordeal (‘Gottesurteil’) stehen als Abstrakta zu dem unter erteilen (s. Teil) behandelten Verb (zur unterschiedlichen Lautgestalt des Präfixes s. ur-und er-).

 Urteil wird von Anfang an in dem rechtssprachlichen Sinne ‘Zuteilung (des Rechts)’ gebraucht; die verallgemeinerte Bedeutung ‘Meinung, Ansicht’ entwickelt sich in der mystischen Literatur des Mittelalters. Neutrales Genus setzt sich im 18. Jh. durch.