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Urteil

aus AufEinWort, der freien Forschung
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ur- + Teil |  n. eigentlich abgeleitet von erteilen "‘Zuteilung (des Rechts), "Erteilunge"’ ;  ‘richterliche Entscheidung, Meinung, Ansicht, Einschätzung’.

Die unterschiedlich gebildeten Substantive ahd. urteili n. (8. Jh.), urteilī f. (9. Jh.), urteila f. (9. Jh.), urteil m. n. (9. Jh.), urteilida f. (um 800), mhd. urteil(e), urtel, urteilde n. f. ‘richterliche Entscheidung, Urteil, Meinung, Ausspruch, Entscheidung’, asächs. urdēli n., mnd. ōrdēl n., mnl. o(o)rdeel, nl.oordeel n., aengl. ordāl m. n., engl. ordeal (‘Gottesurteil’) stehen als Abstrakta zu dem unter erteilen (s. Teil) behandelten Verb (zur unterschiedlichen Lautgestalt des Präfixes s. ur-und er-).

 Urteil wird von Anfang an in dem rechtssprachlichen Sinne ‘Zuteilung (des Rechts)’ gebraucht; die verallgemeinerte Bedeutung ‘Meinung, Ansicht’ entwickelt sich in der mystischen Literatur des Mittelalters. Neutrales Genus setzt sich im 18. Jh. durch.