ungeheuer
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un + geheuer | ungeheure
‘unheimlich, grauenhaft’, adverbial mit Bedeutungsabblassung ‘sehr’, ahd. ungihiuri Egsw. ‘unnatürlich, mißgestaltet’ (um 800), mhd. ungehiure; geheuer bedeutet ursprünglich ‘zum Haushalt, Hauswesen gehörig’ und deshalb ‘vertraut, angenehm’, ungeheuer ist daher an sich ‘nicht zum Haushalt, Hauswesen gehörig’ und deshalb ‘unvertraut, unangenehm’;