Zum Inhalt springen

ungeheuer

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Dezember 2023 um 15:14 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<span class="etymwb-headword"><span class="etymwb-orth">un + geheuer |</span><span class="etymwb-gramgrp"> ungeheure</span></span> ‘unheimlich, grauenhaft’, adverbial mit Bedeutungsabblassung ‘sehr’, <abbr title="" data-toggle="tooltip" data-original-title="althochdeutsch">ahd.</abbr> ''<span class="etymwb-mentioned">ungihiuri</span>'' Egsw. ‘unnatürlich, mißgestaltet’ (um 800), <abbr title="" data-toggle="tooltip" data-original-title="mitt…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

un + geheuer | ungeheure

‘unheimlich, grauenhaft’, adverbial mit Bedeutungsabblassung ‘sehr’, ahd. ungihiuri Egsw. ‘unnatürlich, mißgestaltet’ (um 800), mhd. ungehiure; geheuer bedeutet ursprünglich ‘zum Haushalt, Hauswesen gehörig’ und deshalb ‘vertraut, angenehm’, ungeheuer ist daher an sich ‘nicht zum Haushalt, Hauswesen gehörig’ und deshalb ‘unvertraut, unangenehm’;