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Bedingniß

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beding + -niß | eine ‘Voraussetzung’ (im rechtlichen Sinn) bezeichnen.

Die heute übliche Bedeutung von bedingen ist durch die Tätigkeitshauptworte Beding | beding | n. (15. Jh.), Bedingung | Beding + ung | f. mhd. bedingung und Bedingniß | Beding + niß | f. (14. Jh.) beeinflußt, die im 16. Jh. eine ‘vertragliche Abmachung’, dann eine ‘Voraussetzung’ (im rechtlichen Sinn) bezeichnen.